Jutta Freifrau von Falkenhausen - Rechtsanwältin


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Profil

Tätigkeit: Jutta Freifrau von Falkenhausen ist seit 1993 in Berlin als Rechtsanwältin tätig. Sie hat viele Jahre in einer großen internationalen Sozietät in den Bereichen Gesellschaftsrecht, internationale Transaktionen, Bankrecht, Compliance und Kunstrecht beraten.

Im Dezember 2009 erfolgte die eigene Kanzleigründung. Sie berät deutsche und internationale Mandanten im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, im Stiftungsrecht und im Bereich Kunstrestitution. Dabei versteht sich der Schwerpunktbereich Stiftungsrecht als die umfassende Beratung von Stiftern und Spendern sowie Unternehmungen des „Dritten Sektors“ bei der Strukturierung und Umsetzung gemeinnützigen Engagements.

Ausbildung: Studium der Rechtswissenschaften in Bonn, Genf und an der Freien Universität Berlin; Master of Public Administration der Kennedy School of Government, Harvard University

Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Spanisch

Ehrenämter: Mitglied des Exekutivausschusses der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP)



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